
Gesetzlicher Auftrag
Verfassungsschutz ist Verfassungsauftrag und dient dem Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Diese umfasst die Menschenrechte, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.
Beobachtung extremistischer Bestrebungen
Mit dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Verfassungsschutzämter der Länder betraut. Das hessische Landesamt für Verfassungsschutz ist als eigenständige obere Landesbehörde organisiert und hat seine Arbeit aufgrund des Gesetzes vom 19. Juli 1951 aufgenommen. Nach dem Gesetz hat das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen die Aufgabe, den zuständigen Stellen zu ermöglichen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder zu treffen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sammelt das Landesamt für Verfassungsschutz Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten. Es beobachtet aber auch Gruppierungen, die im Ausland, meist dem Heimatland vieler Anhänger, islamistische oder extremistische Aktivitäten unterstützen und fördern, was Deutschland in außenpolitische Konflikte und Zwangssituationen bringen könnte.
Über den Extremismus hinaus
Hinzu kommt die Beobachtung von Organisierter Kriminalität und Spionageaktivitäten. Daneben wirkt das Landesamt für Verfassungsschutz an Aufgaben im Bereich des personellen und materiellen Geheimschutzes mit, beispielsweise bei der Überprüfung von Geheimnisträgern und anderen Personen, die in sicherheitsempfindlichen Bereichen tätig werden wollen. Es unterstützt beratend Behörden sowie Unternehmen bei der Einrichtung technischer Vorkehrungen zum Schutz von geheimhaltungsbedürftigen Informationen. Eine weitere Aufgabe ist die Information der Öffentlichkeit über extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen.