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Grundlagen

Was ist Islamismus?

Mit dem Begriff Islamismus werden alle Erscheinungsformen des islamisch geprägten Extremismus zusammengefasst. Dabei handelt es sich um politisch-totalitäre Ideologien, die den Islam als ein alle Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens umfassendes System begreifen. Islamisten lehnen daher eine Trennung von Staat und Religion ab und wollen das gesamte politische und gesellschaftliche Leben religiös begründeten Normen unterwerfen.

Das Ziel islamistischer Bestrebungen ist ein Staatswesen, das nach den Bestimmungen der Scharia, d.h. des islamischen Rechts, regiert wird. Diese aus dem Koran und der Sunna (der Überlieferung der Taten und Äußerungen des Propheten Mohammed) abgeleiteten Vorschriften sind nach Ansicht der Islamisten vollkommen und zeitlos – sie können deshalb nicht abgeändert werden.

Warum werden islamistische Bestrebungen beobachtet?

Islamisten setzen sich für die Errichtung eines nach ihren Maßstäben legitimierten Staats- und Gesellschaftssystems ein. Da die von ihnen vertretenen Ordnungsmodelle sowohl im Grundgesetz verankerte Grundrechte als auch allgemeine Menschenrechte außer Kraft setzen, sind sie nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Auch das Prinzip der Volkssouveränität findet sich in ihren totalitären Systemvorstellungen nicht wieder. Zudem werden islamistische Ordnungsvorstellungen auch mit antisemitischen Aussagen verknüpft.

Daher werden islamistische Bestrebungen durch den Verfassungsschutz sowohl mit offenen als auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet.

Wer wird beobachtet?

Das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen beobachtet nicht den Islam als Religion, sondern lediglich islamistische Bestrebungen.

Auch fällt die Beobachtung der bloßen Gesinnung von Einzelpersonen nicht in den Aufgabenbereich des Verfassungsschutzes – politische und religiöse Ansichten sind nur dann von Interesse, wenn sie sich als zielgerichtete Aktivitäten, also als Bestrebungen, gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung auswirken.

Beobachtet werden in erster Linie Personenzusammenschlüsse, die systematisch verfassungsfeindliche Bestrebungen entfalten. Einzelpersonen können dann Gegenstand der Beobachtung sein, wenn ihre Bestrebungen darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder die freiheitliche demokratische Grundordnung erheblich zu schädigen.

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