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Organisierte Kriminialität

Aufgabengebiet seit 2002

Der hessische Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 30. April 2002 durch eine Gesetzesänderung das LfV damit beauftragt, zusätzlich zu den bestehenden Beobachtungsfeldern der Bereiche des politischen Extremismus, Terrorismus sowie der Spionageabwehr und des Geheim- und Wirt-schaftsschutzes auch die Organisierte Kriminalität (OK) als eigenes Aufgabengebiet zu beobachten.

Schwerpunkte

Die Schwerpunkte hiesiger Beobachtungstätigkeit liegen derzeit in den Bereichen von



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