Unter dem Begriff Ausländerextremismus werden Bestrebungen zusammengefasst, deren Handeln durch extremistische und gewalttätige politische Entwicklungen und Aktivitäten im Ausland bestimmt wird. Ausländerextremistische Organisationen fordern von ihren Anhängern in Deutschland vor allem finanzielle oder logistische Unterstützung für den politischen oder militärischen Kampf in den jeweils betroffenen Staaten.
Ausländerextremismus ist durch eine Vielzahl von Vereinigungen von unterschiedlicher Organisationsstruktur und Größe geprägt. Die Zielrichtungen ausländerextremistischer Organisationen sind sehr verschieden. Sie lassen sich im Wesentlichen unterteilen in
nationalistische Bestrebungen
linksextremistische Bestrebungen und
ethnisch motivierte Unabhängigkeitsbestrebungen.
Zuständigkeit des Verfassungsschutzes
Ausländerextremistische Organisationen unterliegen der Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden, wenn
sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richten,
sie ihre politischen Auseinandersetzungen mit Gewalt auf deutschem Boden austragen und dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährden,
vom Bundesgebiet aus Gewaltaktionen in anderen Staaten durchführen oder vorbereiten und dadurch auswärtige Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu diesen Staaten gefährden,
sich ihre Aktivitäten gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker, richten.