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„Sauerlandgruppe“

„Sauerlandgruppe“

Besonders deutlich wurde die Entwicklung hin zu Deutschland als Ziel der gewaltbereiten Islamisten, als am 4. September 2007 im Sauerland drei Personen festgenommen wurden, deren Vorbereitungen für Sprengstoffanschläge schon weit fortgeschritten waren. Die drei Aktivisten – einer davon in Hessen wohnhaft – wurden im März 2010 vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu elf bzw. zwölf Jahren Haft verurteilt. Ein vierter Angehöriger dieser Gruppe wurde in der Türkei festgenommen und im gleichen Verfahren zu fünf Jahren Haft verurteilt. Allen konnte nicht nur die Unterstützung oder Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung „Islamische Jihad Union“ nachgewiesen werden, sondern auch die konkrete Planung von Anschlägen, die in Deutschland durchgeführt werden sollten.

Islamische Jihad Union (IJU)

Die IJU entstand 2002 durch Abspaltung von der Islamischen Bewegung Usbekistans (IBU), welche wiederum 1998 mit dem Ziel gegründet wurde, den usbekischen Präsidenten Karimov zu stürzen. Meinungsverschiedenheiten zur ideologischen und strategischen Ausrichtung der Gruppierung führten zur Trennung.

Zielsetzung der IJU ist es, die „Unterdrückung der Muslime“ weltweit zu beenden. Sie unterhält Kontakte zur al-Qaida, ist aber auch bemüht, mit Sympathisanten aus anderen – auch europäischen – Ländern zusammenzuarbeiten.

Deutschlandbezüge der IJU

Die Aktivisten der sogenannten „Sauerlandgruppe“ wurden in Ausbildungslagern der IJU geschult und dort auf ihren „Einsatz“ in Deutschland vorbereitet. Sie hatten sich während ihrer Ausbildung dergestalt radikalisiert, dass sie der Anweisung der IJU-Führung Folge leisteten, statt eines direkten Einsatzes in einem dortigen Kampfgebiet nach Deutschland zurückzukehren und dort eigenständig Anschläge vorzubereiten.
Die Planungen konnten im Vorfeld aufgedeckt und die Anschläge somit verhindert werden.

Umfeld der „Sauerlandgruppe“

Im Oktober 2009 wurden zwei in Hessen wohnhafte Islamisten unter anderem wegen Unterstützung der IJU zu Haftstrafen von zwei Jahren und neun Monaten bzw. einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Die beiden Verurteilten wurden durch Angehörige der „Sauerlandgruppe“ radikalisiert.
Darüber hinaus wurde im Januar 2010 ein weiterer, in Hessen wohnhafter Islamist wegen Unterstützung der IJU zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Auch dieser Mann wurde von einem Angehörigen der „Sauerlandgruppe“ radikalisiert.
Aktuell wurde im März 2010 der Bruder eines Mitgliedes der „Sauerlandgruppe“ wegen Unterstützung der IJU zu neun Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.
Anhand dieser Urteile ist erkennbar, dass der Ausbildungslageraufenthalt der Angehörigen der „Sauerlandgruppe“ dazu geführt hat, dass auch Personen aus deren Umfeld sich radikalisiert haben und selbst den bewaffneten Kampf aufnehmen wollten bzw. unterstützt haben.

Die Anschlagsplanungen verdeutlichen das Bedrohungspotenzial für Deutschland, das sich nicht zuletzt in den genannten Verurteilungen widerspiegelt. Daher gehen gewaltbereite Islamisten, die sich in Ausbildungslagern der IJU oder anderer Gruppierungen befinden oder befunden haben bzw. in diese Lager ausreisen wollen, seit einiger Zeit dazu über, den bewaffneten Kampf in den Konfliktgebieten als primäres Ziel zu verfolgen. Ein dortiger Kampf erscheint vielen Aktivisten inzwischen attraktiver und erfolgversprechender als ein Anschlagsversuch in Deutschland.
Durch Videobotschaften von al-Qaida und anderen Organisationen bleibt jedoch die Bedrohungssituation für Deutschland unverändert hoch, da die wiederholte Forderung nach „Aktionen“ im „ungläubigen Westen“ weiterhin die Bereitschaft für einen konkreten Anschlag erzeugen kann, zumal auch Ausreisen immer wieder erfolgreich unterbunden werden können – die potentiellen Terroristen könnten also ihre Anschlagsplanungen hier in Deutschland in die Tat umsetzen.

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