Neben der Beobachtung extremistischer Bestrebungen gibt es noch weitere Aufgabenbereiche, die im Gesetz des Landesamtes für Verfassungsschutz Hessen formuliert sind. Dazu gehören Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität im Geltungsbereich des Grundgesetzes.
Eine weitere Aufgabe ist die Sammlung und Auswertung von Informationen über die unerlaubte Tätigkeit fremder Nachrichtendienste im Bundesgebiet (Spionageabwehr). Der Verfassungsschutz darf sich aber nicht darauf beschränken, geheimdienstliche Tätigkeiten zu enttarnen. Vielmehr müssen Behörden und Wirtschaftsunternehmen durch vorbeugende Maßnahmen gegen Ausspähung geschützt werden (Geheim- und Wirtschaftsschutz).
Auch die Unterrichtung und Aufklärung der Öffentlichkeit ist ein gesetzlicher Auftrag des Landesamtes für Verfassungsschutz Hessen. Dies geschieht insbesondere durch den jährlichen Verfassungsschutzbericht, aber auch durch andere Publikationen, durch Beteiligung an Informationsveranstaltungen und das von der Behörde durchgeführte "Herbstgespräch" sowie durch andere Aktivitäten (z. B. Informationsstand auf dem Hessentag) und nicht zuletzt durch unsere Präsenz im Internet.