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Terroristische Ausbildungslager

Der Besuch eines terroristischen Ausbildungslagers stellt einen wesentlichen Baustein zur Radikalisierung von Islamisten dar.
Hier können die angehenden Mujahidin das erforderliche technische Wissen erwerben, um sich am weltweit geführten gewaltsamen Jihad zu beteiligen: Es werden „Schulungsinhalte“ zum Umgang mit Schusswaffen und Sprengvorrichtungen oder zur verschlüsselten Kommunikation vermittelt.
Die Ausbildungslager haben aber auch die Funktion einer „Kontaktbörse“. Die Absolventen lernen sich im täglichen (Kampf-) Training kennen und teilen gemeinsame Erlebnisse und Erfahrungen. So können sich auch zum Teil sehr beständige persönliche Beziehungen entwickeln, die für das Funktionieren islamistisch-terroristischer Personennetzwerke von erheblicher Bedeutung sind.

Besonders wichtig sind jedoch die psychologischen Auswirkungen eines Ausbildungslageraufenthalts auf den Einzelnen: Sein ohnehin schon erhebliches Radikalisierungspotenzial wird hierdurch in der Regel noch weiter erhöht. Das Urteil im sogenannten „Sauerland-Verfahren“ belegt diese Wirkung: Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist davon überzeugt, dass die vier Mitglieder bzw. Unterstützer der Islamischen Jihad Union (IJU) während ihres Aufenthalts im Ausbildungslager von der IJU-Führung beauftragt wurden, terroristische Anschläge im „Westen“ durchzuführen und den Entschluss fassten, nach Deutschland zurückzukehren, um diesen Auftrag dort umzusetzen. Außerdem trugen sie dem Urteil zufolge durch ihre Erlebnisberichte erheblich zur Radikalisierung weiterer Islamisten bei.

Diese für gewaltbereite Islamisten positiv erlebte Ausstrahlung von Ausbildungslagern wird in Videobotschaften untermauert, die einen Einblick in diese Lager geben. Anlässlich der Wahl zum deutschen Bundestag im September 2009 entwickelte sich eine Tendenz der terroristischen Organisationen, Bilder und Videosequenzen aus Ausbildungslagern mit Drohbotschaften gegen Deutschland zu verbinden. In diesen Lagern aufhältige deutschsprachige Islamisten kündigten Anschläge in Deutschland an und belegten die Ernsthaftigkeit dieser Drohungen unter anderem mit dargestellten Trainingssituationen in den Lagern oder sogar Aufnahmen vermeintlicher Angriffe auf feindliche Stellungen.
Damit geht auch gerade von denjenigen Personen eine besondere Gefährdung der Sicherheitslage in Deutschland aus, die nach ihrem Aufenthalt in einem Trainingscamp hierher zurückkehren. Zumeist verfügen sie noch über Kontakte in die islamistische Szene und haben so die Möglichkeit, andere für den Besuch eines terroristischen Ausbildungslagers oder den bewaffneten Kampf anzuwerben.
Dabei bedienen sie sich oft einfacher Argumentationsmuster: Ihre Erlebnisschilderungen verheißen ein vermeintlich abenteuerliches Leben unter Gleichgesinnten. Außerdem behaupten viele Rückkehrer, es sei die Pflicht eines jeden Muslims, sich am bewaffneten Kampf „gegen die Ungläubigen“ zu beteiligen.
Die Gefahr für Deutschland oder deutsche Interessen im Ausland kann also vor allem durch das Unterbinden der Ausreise von Islamisten in diese Ausbildungslager oder Kampfgebiete verringert werden. Dabei erfolgt jedoch nicht jede Reise von Islamisten nach Zentralasien zu dem Zweck, ein terroristisches Ausbildungslager zu besuchen. Pauschale Lösungen verbieten sich also – jeder Einzelfall muss für sich betrachtet und bewertet werden.


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